16.09.2014 | TIPPS & TRICKS

EINREISE MIT KINDERN NACH SÜDAFRIKA

Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise nach Südafrika ab dem 1. Juni 2015 eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird. Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung (eidesstattliche Versicherung), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) des anderen Elternteils oder eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist.